Maßnahmen

  • Beratungen und weiterführende Einzelmaßnahmen in allen Führerscheinfragen.
  • Verkehrspsychologische Beratungen nach §§ 2a, 4 StVG:
    Wenn Sie zu viele Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) in Flensburg haben, können Sie freiwillig eine verkehrspsychologische Beratung nachweisen und damit einen "Punkterabatt" von 2 Punkten erzielen. Ein aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister oder ein aktuelles Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde, aus dem der Punktestand hervorgeht, muss vorliegen.
  • Verkehrspsychologische Einzelinterventionen mit Schwerpunkten: "Alkohol- und Drogenproblematik im Straßenverkehr" und/oder "Wiederholte Übertretungen von Verkehrsvorschriften, bzw. Straftaten im Straßenverkehr"
  • Individuelle schriftliche Stellungnahme über die durchgeführten Maßnahmen zur Vorlage bei Gerichten, Behörden oder Begutachtungsstellen für Fahreignung.